Die Waldmeister
Die Waldmeister

AGBs

 

Teilnahmevoraussetzung: Teilnehmen kann jeder, der die konditionellen und gesundheitlichen, entsprechend der Tourbeschreibung geforderten Voraussetzungen mitbringt und den Tourpreis nachweislich entrichtet hat. Der Tourguide oder der Beauftragte des Veranstalters ist berechtigt zu Beginn oder während der Tour einen Teilnehmer, der erkennbar eines dieser Merkmale nicht erfüllt, von der Tour auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Rückerstattungsanspruch des bezahlten Tourpreises!

Abschluss des Erlebnisvertrages: Mit Ihrer Touranmeldung, die schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, bieten Sie uns den Abschluss des Erlebnisvertrages verbindlich an. Diese erfolgt für den Anmelder und für alle mitgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die AGBs an.

Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung per Mail des Reiseveranstalters zustande.  

 

Leistungen: Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus den Ausschreibungen und Informationen über die Tour! Die Internet- und Prospektausschreibung stellt den geplanten Tourverlauf dar, ohne den genauen Ablauf zu garantieren. Änderung der Tour sind aufgrund Witterungsbedingungen oder Wasserständen auch kurzfristig möglich. Wir sind ständig bemüht, die auf unserem  Internetportal präsentierten und angebotenen Events und Abenteuerangebote korrekt und möglichst genau zu beschreiben. Die Abläufe eines Erlebnisses können jedoch Änderungen unterliegen. Die Erlebnisse können in Gruppen zusammen mit anderen Teilnehmern absolviert werden. Wartezeiten können nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben hinsichtlich Zeit und Dauer der angebotenen Erlebnisse können variieren und sind daher unverbindlich und lediglich als Richtwerte anzusehen.Falls es die Situation erfordert, kann eine andere Flussteilstrecke oder , z. B. bei Hochwasser ein anderer Fluss gewählt werden.

Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung.

.Bezahlung: Mit Eingang unserer Anmeldebestätigung bei Ihnen, wird innerhalb von 14 Tagen, aber mindestens 7 Tage vor Tourstart die Bezahlung des Tourpreises fällig.

Reiseantritt: Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort bereitzustehen. Bei Mißachtung kein Anspruch auf Erlaß des Reisepreises.

Rücktritt des Kunden: Macht der Reisende vom Rücktrittsrecht gebrauch, muß er dies schriftlich
mitteilen. Anstelle des Reisepreises ist eine angemessene Entschädigung zu entrichten. Diese beträgt ohne Rücksicht auf den Rücktrittsgrund: Ab Anmeldung 50% des Reisepreises, vom 5. Tag oder bei Nichtantritt 100% des Reisepreises.Bei Gruppenbuchungen ab sechs Personen sind es ab dem 14.Tag vor Reiseantritt 100% des Reisepreises.

Diese Gebühren fallen auch bei kurzfristigen Buchungen an.

 

Regenversicherung:

Bei einer Regenversicherung kann der Kunde, je nach Abschluß, entweder umbuchen oder ganz stornieren.

Das muss per Mail erfolgen ab 48 bis 24 Stunden vor dem Termin und ist nur möglich, wenn bei www.wetter.com um 6 Uhr und um 12 Uhr die Regenwahrscheinlichkeit am Startpunkt größer als 60 Prozent und die Niederschlagsmenge größer als 8 l pro Quadratmeter oder die Temperatur niedriger als 14 Grad ist.


Umbuchung durch den Kunden:

 

Ihren ersten Umbuchungswünschen (Änderung des Abenteuererlebnisses in ein anderes Event, Terminänderungen etc.) entsprechen wir vorbehaltlich der Durchführbarkeit innerhalb einer Frist
bis 20 Tage vor der gebuchten Tour: ohne Bearbeitungsgebühren
19. bis 11 Tag vor der gebuchten Tour: 15,-€ Bearbeitungsgebühr
10. bis  5. Tag vor der gebuchten Tour: 30,-€ Bearbeitungsgebühr
Ab Ihren zweiten Umbuchungswünschen fallen bis 20 Tage vor der gebuchten Tour 20,-€ Bearbeitungsgebühr und bis 10 Tage vor der gebuchten Tour 30,-€ Bearbeitungsgebühren an.
Nach Ablauf dieser Fristen können Umbuchungen nur durch Rücktritt und Neuanmeldung erfolgen.
Umbuchungswünsche müssen schriftlich erfolgen und sind erst mit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter gültig, Durchführbarkeit vorbehalten.
Umbuchung durchden Veranstalter
Der Veranstalter istt berechtigt, die Startzeit der gebuchten Tour ohne Rücksprache mit den Gast um wenige Stunden zu verschieben (von Vormittag auf Nachmittag oder umgekehrt) wenn es die Situation erfordert und der Gast dennoch die von Ihm gebuchte Leistung am gebuchten Tag erhält.
Der Gast wird im Falle dieser Terminverschiebung sofort bei Feststellung dass diese Notwendig ist per SMS oder Mail informiert. Es obliegt der Eigenverantwortung des Gastes bereits bei der Buchung eine Mobilnummer / Kontaktnummer bekannt zu geben unter der jederzeit kurzfristig erreichbar ist.


Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter: Der Veranstalter kann vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Reiseantritt den Vertrag kündigen:

Bis zum Zeitpunkt der Durchführung eines Events ist der Veranstalter berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten oder den Termin zu verschieben. Als wichtiger Grund gilt z.B.:
- die in der Beschreibung des Erlebnisses angegebene Mindestteilnehmerzahl wird nicht erreicht
- dem Veranstalter ist die Durchführung des Erlebnisses wirtschaftlich nicht zumutbar
- höhere Gewalt
- Witterungsbedingungen, die die Durchführung einer Tour unmöglich oder zu gefährlich machen

 Tritt einer dieser Fälle ein, informiert der Veranstalter Sie unverzüglich per SMS und / oder E-Mail.
 Es obliegt der Eigenverantwortung des Gastes bereits bei der Buchung eine Mobilnummer / Kontaktnummer bekannt zu geben unter derer  jederzeit kurzfristig erreichbar ist.
 Tritt einer dieser Fälle  ein, so  stellt der Veranstalter dem Kunden einen Erlebnis-Wertgutschein aus oder bietet die Umbuchung in eine gleichwertige Tour am geplanten Erlebnisdatum oder Wochenende.  
 Der Kunde hat hierdurch keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Entschädigung. Weitergehende Ansprüche gegen den Veranstalter, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz (z.B. Reisekosten, Übernachtung), sind ausgeschlossen.

 

Oder fristlos, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise stört, oder sich so vertragswidrig verhält, so daß die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Der Veranstalter wird durch den jeweiligen Tourenleiter vertreten. Der Veranstalter behält den Anspruch auf den Reisepreis.



Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Erlebnispreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Für Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen wir den Komplett- bzw. Basisschutz.





Risiken und Haftung: Erlebnisreisen in freier Natur beinhalten unvermeidbar gewisse Risiken. Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.Ob die Gesundheit jedes Teilnehmers den Anforderungen einer solchen Tour gewachsen ist, sollte jeder im Zweifelsfalle durch einen Arzt beurteilen lassen. An allen Kanu Touren, sportlichen Betätigungen aller Art, andere mit besonderen Risiken verbundenen Unternehmungen, alle andern Touren beteiligt sich der Anmelder auf eigenen Gefahr. Besondere Umstände einer Erlebnisreise können eine Änderung des Ablaufs erforderlich machen. Für gleichwertigen Ersatz wird in Absprache mit den Teilnehmern Sorge getragen. Wir haften für eine gewissenhafte Reisevorbereitung und Durchführung der Touren. Die Haftung des Veranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich verursacht wurde.

Wir haften nicht für Schäden, die dadurch entstehen, das Weisungen nicht Folge geleistet werden, wenn sie von anderen Teilnehmern oder Dritten verursacht wurden. oder weil die jeweils gültige Straßenverkehrsordnung nicht beachtet wurde.

Dem Veranstalter bleibt es vorbehalten, das Tourenprogramm wegen unvorhergesehener Umstände, die die Sicherheit der Gäste gefährden können (zum Beispiel zu hoher Wasserstand, Wetterumsturz, unzureichende Fähigkeiten der Teilnehmer), abzuändern, zu erweitern oder einzuschränken. Dazu gehört auch, andere Boote als abgesprochen zu verwenden, wenn diese sicherer für die Teilnehmer sind.

Viele Erlebnisse finden unter freiem Himmel statt unter unterliegen Witterungseinflüssen. Es kann nötig sein, die Witterungsverhältnisse kurz vor oder am Tag der Teilnahme durch den Kunden bei uns abzufragen. Sollte das Erlebnis aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht durchführbar sein, wird der Termin oder das Event umgebucht. Der Veranstalterkommt in solchen Fällen jedoch nicht für Aufwendungen oder Schäden auf, die Ihnen im Zusammenhang mit der versuchten oder erneuten Inanspruchnahme der Leistung (Erlebnis) entstanden sind (z.B. Reisekosten, Unterkunft, Begleitungen, Urlaub, etc.).
 Jeder Teilnehmer an Touren oder Events von den Waldmeistern ist sich darüber im Klaren, dass sie sich an einer Abenteueraktivität beteiligt, die nicht den Komfort und die Sicherheit einer üblichen Pauschalreise bieten kann.
 Das Mitführen eigener Hunde zu unseren Abenteuern und Erlebnissen ist nicht gestattet.

Verfügbarkeit
Die Teilnahme an den Erlebnissen hängt von deren Verfügbarkeit ab. Informationen zur generellen Verfügbarkeit (z.B. Ort / Region, Saison, Wochenende, Tag, Tageszeiten, Mindestteilnehmerzahl, Maximalteilnehmerzahl) finden Sie in den einzelnen Erlebnisbeschreibungen. Den endgültigen Termin stimmen Sie mit dem Veranstalter ab, dieser Bedarf der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.

 

Leistungsänderungen
 Inhaltliche Abweichungen und Änderungen zu einzelnen Abenteuererlebnissen nach der Buchung erfolgen nur bei Notwendigkeit, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtinhalt und die Wirkung des gebuchten Erlebnisses nicht signifikant beeinträchtigen. Änderungen zu Ihrem gebuchten Erlebnis werden Ihnen nach Kenntniserlangung durch uns mitgeteilt.
 Bei allen angebotenen Erlebnissen handelt es sich um Abenteuer-, Erlebnis- oder Outdoortouren mit Expeditionscharakter  die naturgemäß besondere Risiken beinhalten. Der Veranstalter ist berechtigt aus zwingenden Gründen Zeit-, Routen- und Leistungsänderungen durchzuführen. Ein Ersatzanspruch des Kunden besteht nicht.
 Im Falle der erheblichen Änderung von wesentlichen Inhalten eines gebuchten Erlebnisses sind Sie berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder ein anderes gleichwertiges Erlebnis aus dem Internetangebot der Waldmeister zu verlangen, sofern die Leistungsänderung nicht durch höhere Gewalt oder um die Sicherheit der Gäste zu gewährleisten erfolgt ist.


Der Veranstalter ist  berechtigt bei Vorliegen derartiger Umstände vom Vertrag zurückzutreten ohne dass der Kunde dadurch einen Schadensersatzanspruch oder Rückzahlung des Eventpreises verlangen kann.
 Verletzungen und Schäden sind dem Mitarbeiter unverzüglich zu melden.
 Die An- und Abreise zu den Tourengebieten erfolgt mit privaten Kraftfahrzeugen. Diese Fahrten sind nicht Teil des Angebotes. Der Veranstalter übernimmt daher keinerlei Haftung für Unfälle und Schäden die hier entstehen.

 

Besondere Bedingungen bei Paddeltouren:


- Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Paddeltouren die Teilnehmer nach einer Einweisung allein unterwegs sind. Die Teilnehmer müssen ihr Boot eigenverantwortlich steuern und eventuellen Gefahrenstellen ausweichen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden und Ansprüche die bei solchen Touren entstehen.
- Jeder Fahrgast hat darauf zu achten, dass die gesamte Gruppe immer Blickkontakt zueinander hat. Gegebenenfalls ist an geeigneter Stelle anzuhalten um den Blickkontakt wieder herzustellen.
- Der Veranstalter  kann eine Tour im Vorfeld  abbrechen, wenn sich die Gäste fahrlässig verhalten oder seine Anweisungen bewusst ignorieren, bzw alkoholisiert erscheinen. Ein Anspruch auf Rückzahlung oder Schadensersatz besteht nicht.
- Die Beförderung setzt ausreichende Schwimmkenntnisse im fließenden Gewässer voraus.
- Das Rauchen ,Lärmen oder Alkohol trinken während der Fahrt ist verboten.
- Kopfsprünge sind während der Tour ausdrücklich untersagt.
- Für mutwillige Beschädigungen von Schlauchcanadiern und Ausrüstung haftet der Fahrgast.
- Der Fahrgast ist verpflichtet bei der Beförderung des Bootes vom und zum Transportfahrzeug und beim Aufpumpen mitzuwirken.
- Es obliegt der Eigenverantwortung des Fahrgasts, beim Ein- und Aussteigen in und aus dem Boot besondere Vorsicht anzuwenden, weil mit Untiefen, rutschigen Steinen, unterschiedlichen Strömungsverhältnissen und einem Fortbewegen des Bootes zu rechnen ist, wodurch erhöhte Verletzungsgefahr besteht.
- Von jedem Teilnehmer sind knöchelhohe, feste Schuhe (Turnschuhe, Laufschuhe, Tauchschuhe oder ähnliches) die zur Teilnahme an diesem Erlebnis geeignet sind selbst mitzubringen.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden und Ansprüche die bei solchen Touren entstehen.


Besondere Bedingungen bei Survival/Wildniskurs/Winterübernachtung bzw Wochenende:

  Während des Survivals / Wildniskurs werden dem Gast unterschiedliche Möglichkeiten zum überleben in der Wildnis wie Lagerbau, Feuer machen, Wasser filtern, tierische und pflanzliche Not-Nahrung gewinnen und zubereiten etc. aufgezeigt. Das selbstständige Ausprobieren dieser Variablen liegt in der freien Entscheidung und auf eigenes Risiko des Gastes.
-  Für einen sorgfältigen und trockenen Nachtlagerbau und die verwendeten Materialien ist der Gast selbst verantwortlich.
-  Die Aufnahme und das ausprobieren von tierischer und pflanzlicher Not-Nahrung, die aus der Natur gesammelt wurde, liegt in der freien Entscheidung des Gastes und auf dessen eigenes Risiko.
-  Es liegt in der Eigenverantwortung des Gastes geeignete Zeltplane, Schlafsack, Isomatte, Getränkebehälter, Bekleidung und Schuhe für die Teilnahme an diesen Erlebnissen mitzubringen.
-Bei Übernachtung draussen im Winter ist es die freie Entscheidung des Gastes und er übernnimmt selber die Verantwortung dafür, es liegt in seiner Eigenverantwortung geeignete Kleidung und Ausrüstung mitzubringen.

-Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für die Gesundheit des Gastes. Weitergehende Ansprüche gegen Sabine Schmithäuser, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz (z.B. Allergien, Arbeitsausfall durch Krankheit oder Verletzungen, etc.), sind ausgeschlossen.

 

Besonderheiten Tipiübernachtung:

Das Erlebnis Übernachtung im Tipi ist kein Betreutes Event, wir verleihen Ihnen lediglich das Tipizelt. Der Gast haftet selber für jegliche Schäden am Tipizelt.

Insbesondere bei starken Schneefällen ist der Gast dafür verantwortlich das Zelt schneefrei zu halten, da sonst der Bruch der Mittelstange unter zu starker Schneelast droht.

Bei Übernachtung draussen im Winter ist es die freie Entscheidung des Gastes und er übernimmt selber die Verantwortung dafür, es liegt in seiner Eigenverantwortung geeignete Kleidung und Ausrüstung mitzubringen.
-Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für die Gesundheit des Gastes. Weitergehende Ansprüche gegen Sabine Schmithäuser, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz (z.B. Allergien, Arbeitsausfall durch Krankheit oder Verletzungen, etc.), sind ausgeschlossen.

 

 

 

Besonderheiten Schneeschuhtouren:

 

 

Bei den hier angebotenen Touren handelt es sich um begleitete Touren. Diese enthalten keinen Unterricht im Bergsteigen oder im Skibergsteigen im Sinne der Bayerischen Bergschulverordnung.

 

 

 

 

 


Mitwirkungspflicht des Teilnehmers: Der Teilnehmer ist verpflichtet den Anweisungen des
Tourenleiters folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung wird keine Haftung für irgendwelche Schäden oder
Leistungsminderungen übernommen.

Im übrigen gelten die deutschen gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsgesetzes.

Bei Minderjährigen benötigen wir die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten! Die Anmeldebestätigung ist dann zur Tour mitzubringen. Bei Gruppen bitte eine Unterschriftenliste mitbringen.

Gewährleistung

Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen

 

Tourabbruch: Ein Teilnehmer, der die Gruppe, aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig verlässt hat keinerlei Anspruch auf Rückerstattung des von ihm bezahlten Tourpreises.

 

 

Verleih von Ausrüstung:

 

 

  1. Das Leihen und die Nutzung eines Verleihgegenstandes, erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Vom Kunden verursachte Schäden trägt der Kunde selbst. Haftpflichtschäden hat der Kunde eigenverantwortlich abzusichern. Regressansprüche des Haftpflichtversicherers von Sabine Schmithäuser gegenüber dem Kunden bleiben davon unberührt.
  2. Der Kunde haftet für Schäden, die ab dem Zeitpunkt an dem ein Verleihgegenstand für ihn zur Entgegennahme  bereitgestellt wurde bis zum Ende der Nutzung entstehen - außer der Schaden erfolgt vor der Nutzung und steht offensichtlich in keinerlei Zusammenhang mit dem Kunden. Ein zurüchgegebener Verleihgegenstand wird von Sabine Schmithäuser innerhalb von 48 Stunden nach dem letzten Tag der Verleihdauer auf Schäden inspiziert. Der Kunde wird von Sabine Schmithäuser bei Vorliegen einer Schadensmeldung umgehend informiert. Für Schäden, die dem Kunden von Sabine Schmithäuser nicht innerhalb 72 Stunden nach dem letzten Tag der Verleihdauer angezeigt wurden, haftet der Kunde nicht.
  3. Für Schäden infolge Diebstahl oder Beschädigung eines Verleihgegenstandes für die der Kunde haftet, haftet er entsprechend der anfallenden Material- und Arbeitskosten bis zu einem Höchstbetrag in Höhe des jeweilig normalen Pfands. Diese Haftungsbegrenzung gilt allerdings nicht, wenn der Kunde die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst zu vertreten hat. Zudem gilt im Fall eines Schadens, für den der Kunde haftet, die Leistung von Sabine  schmithäuser als vollstädig erbracht.
  4. Der Kunde haftet für alle Kosten und Schäden, die Sabine Schmithäuser aus einer Zuwiderhandlung gegen die in den vorher genannten Ziffern aufgeführten Mitteilungs- und Mitwirkungspflicht entstehen.
  5.  Sabine Schmithäuser haftet nicht für Schäden an den mit einem Verleihgegenstand transportierten Gegenständen. Im Übrigen ist die Haftung von Sabine Schmithäuser ausgeschlossen.
  6. Eine Haftung von Sabine Schmithäuser entfällt im Falle unbefugter und/oder unerlaubter Nutzung eines Verleihgegenstandes



 

 

 

Gerichtstand: Der Anmelder kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Tourveranstalters gegen den Anmelder ist ebenso der Sitz des Veranstalters maßgeblich, soweit gesetzlich zulässig. Richtet sich die Klage gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, zählt ebenso der Sitz des Veranstalters als maßgeblich.

Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung: Mit vertragsgemäßer Erbringung der Tour hat der Anmelder Mängel innerhalb einen Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Tour gegenüber dem Veranstalterschriftlich gelten zu machen.

 

Schutzrechte und allgemeine Bestimmungen
 Die Inhalte der Website von den Waldmeistern sowie die erforderliche und eingesetzte Software unterliegen Schutzrechten und Rechtsvorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums. Diese Rechte erkennen Sie an. Sie erkennen auch an, dass werbliche Inhalte von den Waldmeistern oder anderer Dritter auf dieser Website und auch andere Informationen, die Sie auf dieser Website oder dort durch Dritte (z.B. Werbe und Geschäftspartnern) erhalten, durch Urheberrechte, Marken, Patente oder sonstige Schutzrechte oder Gesetze geschützt sind.
Ohne schriftliche Einverständniserklärung von Sabine Schmithäuser oder dem betreffenden Dritten, dürfen Sie Inhalte oder Werke, die auf dieser Website abrufbar sind oder zugänglich gemacht werden, weder ganz noch teilweise nutzen.
Sie erkennen mit Ihrer Buchung und Teilnahme an den Erlebnissen von den Waldmeistern an, das Fotos, die auf Touren und Events von den Mitarbeitern von den Waldmeistern gemacht werden und Sie sowie weitere teilnehmende Gäste zeigen, zu Werbezwecken von den waldmeistern in Internet, Online und Printmedien verwendet werden können.
 Alle Angaben in unseren Printmedien und werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Printmedien entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
. Mit der Veröffentlichung neuer Printmedien und Preislisten verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Erlebnisse ihre Gültigkeit.
 Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Abenteuer-Erlebnisvertrages


 

 

Gewährleistung zur Nutzung der Webseite:


Die Nutzung dieser Website erfolgt auf Ihr eigenes Risiko. Dies betrifft z.B. das Herunterladen (auch Transaktionen) von Inhalten und damit evtl. im Zusammenhang stehende Schäden oder Beeinträchtigungen an Ihrem Computersystem oder sonstigen technischen Geräten. Dies betrifft auch den Verlust von Daten. Die Haftung der Waldmeister, sollte eine solche aus irgendeinem Rechtsgrund gegeben sein, beschränkt sich in jedem Fall auf Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder auf der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptpflicht beruhen. Für Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten oder von Pflichten im Rahmen der Vertragsverhandlungen beruhen, wird die Haftung für mittelbare Schäden und untypische Folgeschäden ausgeschlossen und im übrigen der Höhe nach auf den vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt. Eine etwaige zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

Unwirksamkeit Einzelner Bestimmungen: Die Unwirksamkeit einer Bestimmung des Tourvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.

 

 



 

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